DQ36GC / DE000DQ36GC2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 26.07., Brief 26.07.
DQ36GC DE000DQ36GC2 // Quelle: DZ BANK: Geld 26.07., Brief 26.07.
3,73EUR
Geld in EUR
3,82EUR
Brief in EUR
-2,10% Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 71,00EUR
Quelle : Xetra , 26.07.
- Basispreis
(Stand 26.07. 04:02 Uhr) 108,5825EUR - Knock-Out-Barriere
(Stand 26.07. 04:02 Uhr) 103,4377EUR - Abstand zum Basispreis in % 52,93%
- Abstand zum Knock-Out in % 45,69%
- Hebel 1,87x
- Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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zum Merkzettel hinzufügenHinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen
Chart
- Produkt
- Basiswert
Mini-Future Short 103,4377 open end: Basiswert Talanx
- Intraday
- 1W
- 1M
- 3M
- 6M
- 1J
- 2J
- 5J
- Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 26.07. 21:56:36
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2024 DZ BANK AG
Stammdaten
Stammdaten
WKN / ISIN | DQ36GC / DE000DQ36GC2 |
Emittent | DZ BANK AG |
Produktstruktur | Hebelprodukt |
Kategorie | Mini-Future |
Produkttyp | short (fallende Markterwartung) |
Währung des Produktes | EUR |
Quanto | Nein |
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße | 0,10 |
Emissionsdatum | 05.06.2024 |
Erster Handelstag | 05.06.2024 |
Handelszeiten | 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung |
Knock-Out-Zeiten | Übersicht |
Zahltag | Endlos |
Basispreis (Stand 26.07. 04:02 Uhr) | 108,5825EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Knock-Out-Barriere (Stand 26.07. 04:02 Uhr) | 103,4377EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Knock-Out-Barriere erreicht | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anpassungsprozentsatz p.a. | -0,36500%p.a. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
enthält: Bereinigungsfaktor | 4,00% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis |
|
Kennzahlen
Kennzahlen
Berechnung: 26.07.2024, 21:56:36 Uhr mit Geld 3,73EUR / Brief 3,82EUR
Spread Absolut | 0,09EUR |
Spread Homogenisiert | 0,90EUR |
Spread in % des Briefkurses | 2,36% |
Hebel | 1,87x |
Abstand zum Knock-Out Absolut | 32,4377EUR |
Abstand zum Knock-Out in % | 45,69% |
Performance seit Auflegung in % | 7,40% |
Basiswert
Basiswert
Kurs | 71,00EUR |
Diff. Vortag in % | 0,85% |
52 Wochen Tief | 54,85EUR |
52 Wochen Hoch | 76,00EUR |
Quelle | Xetra, 26.07. |
Basiswert | Talanx AG |
WKN / ISIN | TLX100 / DE000TLX1005 |
KGV | -- |
Produkttyp | Aktie |
Sektor | Finanzsektor |
Dokumente
Basisinformationsblatt PDF 0,1 MB
Endgültige Bedingungen PDF 0,3 MB
Zusammenfassung PDF 0,2 MB
Basisprospekt PDF 2,1 MB
Kostenhistorie PDF 0,1 MB
Produktbeschreibung
Art
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.
Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZBANK gekündigt werden.
Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-Out-Ereignis eintritt.
Dieses Produkt reagiert grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung zur Wertentwicklung des Basiswerts.
Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder über der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag in EUR, der sich wie folgt ermittelt: Zuerst wird der Kurs, den die Emittentin innerhalb der Bewertungsfrist ermittelt, vom Basispreis abgezogen. Anschließend wird dieses Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert.
Wird von der DZ BANK jedoch kein positiver Rückzahlungsbetrag berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.
Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.
Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in EUR am Rückzahlungstermin der wie folgt ermittelt wird: Der Referenzpreis wird vom Basispreis abgezogen. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert.
Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden regelmäßig angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von der DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.
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11.07.2024 | 16:00:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Forscher raten zu Lehren aus schweren Radunfällen auf Landstraßen
MÜNSTER (dpa-AFX) - Mit Tempo 90 erwischt der Kleinwagen den Radfahrer von hinten. Der schleudert hoch in die Luft, seine Schuhe fliegen im hohen Bogen seitlich weg. Das Rad bleibt rund 70 Meter weiter auf dem Asphalt liegen. In der realen Welt wäre der Radfahrer tot. Bei dem gezeigten Crashtest der Unfallforscher der Versicherer liegt die Puppe seltsam verkeilt auf der Straße.
Studienleiterin Kirstin Zeidler schaut schockiert von hinter der transparenten Schutzwand auf das Szenario. "Das will man sich ja nicht in der Realität vorstellen", sagt die Forscherin. Zuvor hat sie in Münster die Zahlen einer Studie vorgestellt. In den vergangenen Jahren haben parallel zum gestiegenen Anteil des Radverkehrs auch die schweren Unfälle mit Radfahrern auf Landstraßen zugenommen.
Der Anteil der Radler am Verkehr ist demnach von 2002 bis 2017 um 37 Prozent gestiegen. Frischere Zahlen gibt es erst im Jahr 2026. Die Zahl der auf Landstraßen getöteten Radfahrer ist seit 2013 um den gleichen Prozentsatz angestiegen. Allein 2023 gab es 189 Tote auf Landstraßen und knapp 3000 Schwerverletzte.
Ein Drittel der Unfälle geschieht ohne Einwirkung anderer
Und überraschend: Bei rund einem Drittel der Verunglückten auf Landstraßen passierte der Unfall ohne Einwirkung eines Dritten. Sprich: Hier stürzten die Radler unglücklich über Kanten, hatten auf Schotter einen schlechten Untergrund oder rutschen auf Laub weg. Dabei machte es bei der Unfallursache keinen Unterschied, ob die Radler mit einem klassischen Zweirad unterwegs waren oder auf dem E-Bike.
In 41 Prozent der Fälle waren Autos der Unfallgegner (41 Prozent) - in 59 Prozent davon verursachten die Autofahrer die Unfälle. 32 Prozent der Unfälle passierten auf der freien Strecke. Autofahrer übersahen Radler im Schattenwurf von Bäumen oder tief stehender Sonne und überproportional oft kam es in der Dämmerung zu Unfällen. Und das überwiegend bei mehr als 70 Stundenkilometern. Dieses Szenario sollte der Crashtest simulieren.
Viele Autofahrer schauen an Kreuzungen nicht in beide Richtungen
Bei Kreuzungen sind schlecht einsehbare Straßenverläufe oder überraschende Vorfahrtsregelungen das Problem. Besonders schwierig ist es, wenn Radfahrer in beiden Richtungen auf einem Radweg unterwegs sind. Der Autofahrer schaut oft nur nach rechts - und übersieht den Radler von links. "Zu ihrem eigenen Schutz der Radler sollte hier die Vorfahrtsregelung geändert werden", rät Zeidler.
Sie wünscht sich, dass der Gesetzgeber reagiert. So ist gesetzlich geregelt, dass innerorts nur schneller als 50 Kilometer pro Stunde erlaubt ist, wenn es gleichzeitig einen von der Fahrbahn getrennten Radweg gibt. "Diese Regelung gibt es für Landstraßen nicht. Das halten wir für falsch", sagt die Leiterin. Beim Bau von neuen Bundesstraßen müsse bereits jetzt ein getrennter Radweg gebaut werden. "Das wünschen wir uns auch für Landstraßen", sagt Zeidler.
Vorhandene Radwege müssen laut den Unfallforschern für die Sicherheit der Radfahrer ausgebaut und die Oberflächen verbessert werden. Oft seien die Radfahrer zwar aus Sicht der Polizei die Verursacher für einen Unfall. Aber es gebe auch Gründe. An Kreuzungen müssen laut Forderung der Unfallforscher deutlich mehr Ampeln oder sogar neue Unter- oder Überführungen gebaut werden./lic/DP/men
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